Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Angebote und Leistungen von der filmwild unternehmensfilme & fotografie (im Folgenden filmwild) erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass wir dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Gewährleistung
Jedes Produkt wird nach genauer Absprache mit dem Auftraggeber produziert. Stellt das finale Ergebnis den Auftraggeber unzufrieden, bietet filmwild eine Überarbeitung nach erneuter Absprache an.
§ 3 Haftungsbeschränkungen
filmwild haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. filmwild haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (zB. bei Dreharbeiten) leistet filmwild nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion uns mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und Emailadressen.
§ 5 Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.
§ 6 Zahlung
50 Prozent der vereinbarten Summe sind nach Abschluß der Dreharbeiten bzw. Fotosession fällig. Der Restbetrag ist nach Lieferung sofort zu zahlen. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so sind folgende Entschädigungen fällig:
bis 10 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 10 % des Gesamtbetrages.
10-5 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 30 % des Gesamtbetrages.
5 Wochen-1 Tag vor dem ersten Drehtermin: 50 % des Gesamtbetrages.
Am Drehtag: 100% des Gesamtbetrages.
§ 7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr bis zu 10 Euro zu beheben, es sei denn, Sie weisen nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso unberührt bleibt das Recht von filmwild, bei einem tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 9 Lieferzeiten
Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.
§ 10 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von filmwild nicht bestritten.
§ 11 Rücktrittsvorbehalt
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluß, so behalten wir uns das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.
§ 12 Dienstleistungauftrag
Sofern Sie uns für die ein fotografisches und/oder audiovisuelles Produkt beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines fotografischen bzw. filmischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein fotografisches bzw. filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.
§ 13 Nutzung des Materiales
filmwild behält sich vor alle Materialien zu Präsentationszwecken zu verwenden.
§ 14 Urheberrecht, Rechte Dritter
Der AG (Auftraggeber) stellt sicher, dass filmwild die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgueterrechte) durch filmwild. Soweit filmwild entsprechende Rechte zur Ausfuehrung seiner Dienstleistung benoetigt, beschafft der AG diese und raeumt sie filmwild ein. Soweit filmwild wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausfuehrung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der AG filmwild von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist filmwild nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausfuehrung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. filmwild haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der AG uebernimmt sämtliche an filmwild gestellten Forderungen bezueglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der AG trägt sämtliche Kosten fuer die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.
§ 15 Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.
§ 16 Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht.
Eisenach ist Gerichtsstand.
§ 17 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.
Stand: 09.07.2015
Angebote und Leistungen von der filmwild unternehmensfilme & fotografie (im Folgenden filmwild) erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass wir dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Gewährleistung
Jedes Produkt wird nach genauer Absprache mit dem Auftraggeber produziert. Stellt das finale Ergebnis den Auftraggeber unzufrieden, bietet filmwild eine Überarbeitung nach erneuter Absprache an.
§ 3 Haftungsbeschränkungen
filmwild haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. filmwild haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (zB. bei Dreharbeiten) leistet filmwild nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion uns mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und Emailadressen.
§ 5 Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.
§ 6 Zahlung
50 Prozent der vereinbarten Summe sind nach Abschluß der Dreharbeiten bzw. Fotosession fällig. Der Restbetrag ist nach Lieferung sofort zu zahlen. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so sind folgende Entschädigungen fällig:
bis 10 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 10 % des Gesamtbetrages.
10-5 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 30 % des Gesamtbetrages.
5 Wochen-1 Tag vor dem ersten Drehtermin: 50 % des Gesamtbetrages.
Am Drehtag: 100% des Gesamtbetrages.
§ 7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr bis zu 10 Euro zu beheben, es sei denn, Sie weisen nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso unberührt bleibt das Recht von filmwild, bei einem tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 9 Lieferzeiten
Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.
§ 10 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von filmwild nicht bestritten.
§ 11 Rücktrittsvorbehalt
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluß, so behalten wir uns das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.
§ 12 Dienstleistungauftrag
Sofern Sie uns für die ein fotografisches und/oder audiovisuelles Produkt beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines fotografischen bzw. filmischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein fotografisches bzw. filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.
§ 13 Nutzung des Materiales
filmwild behält sich vor alle Materialien zu Präsentationszwecken zu verwenden.
§ 14 Urheberrecht, Rechte Dritter
Der AG (Auftraggeber) stellt sicher, dass filmwild die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgueterrechte) durch filmwild. Soweit filmwild entsprechende Rechte zur Ausfuehrung seiner Dienstleistung benoetigt, beschafft der AG diese und raeumt sie filmwild ein. Soweit filmwild wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausfuehrung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der AG filmwild von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist filmwild nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausfuehrung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. filmwild haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der AG uebernimmt sämtliche an filmwild gestellten Forderungen bezueglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der AG trägt sämtliche Kosten fuer die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.
§ 15 Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.
§ 16 Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht.
Eisenach ist Gerichtsstand.
§ 17 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.
Stand: 09.07.2015